Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Es ist ein Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht. Es ist erlassen worden am 15. März 1951 (BGBl I S. 175, 209), - Inkrafttreten am 20. März 1951. Geregelt wird im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstückes durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum).

Existieren in einem Mehrfamilienhaus mehrere Eigentumswohnungen, dann ist zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Zum Gemeinschaftseigentum gehören z. B.


•  Balkone, soweit es sich um Balkondecke, Balkonaußenwände und Brüstungsbelag handelt (ggf. auch der Balkonbelag)
•  Briefkastenanlage
•  Dach
•  Decken und Böden (auch Estrich), soweit konstruktive Teile
•  Fahrstuhl
•  Fassade
•  Fenster und Fensterrahmen
•  Flure
•  Geschoßdecken einer Tiefgarage
•  Heizungsanlage einschließlich Heizungs- und Warmwassererfassungsgeräte
•  Hausmeisterwohnung
•  Innenwände, soweit tragend
•  Isolierungsschichten (auf den Fußböden) gegen Feuchtigkeit und Trittschall
•  Kellergänge
•  Leitungsabschnitte, die zwar durch eine Eigentumswohnung (Sondereigentum) führen, aber mehrere andere Eigentumswohnungen versorgen
•  SAT-Anlagen
•  Sprechanlage (an der Haustüre)
•  Thermostatventile (an den Heizkörpern) und sonstige Einrichtungen zur Regelung der •  •  Heizungswärme
•  Treppen
•  Treppenhäuser
•  Versorgungsleitungen für Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telefon, Heizung bis zum Eintritt in die zum Sondereigentum gehörenden Räume bzw. bis zur Abzweigung zum Sondereigentum
•  Waschküche und Trockenräume (etwa Dachboden)
•  Wohnungseingangstüren, soweit es sich um die Außenseite handelt

Nicht unwichtig ist in vielen Fällen die Verteilung der Kosten. Beim Sondereigentum trägt der Eigentümer die Kosten selbst, während die Kosten des Gemeinschaftseigentums auf alle Eigentümer umgelegt wird (§ 16 Abs. 2 WEG). Als Sondereigentum gelten z. B.

•  alle Räume
•  Deckenverkleidungen und ähnliches
•  Fußbodenbeläge
•  Innentüren
•  Innenwände
•  Wandbeläge aller Art
•  alle sanitären Anlagen

Auch an dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Warten Sie nicht, bis ganz bestimmte negative Fakten geschaffen worden sind. Wenn Sie in Sachen Mietrecht oder Wohnungseigentumsrecht Fragen haben, - oder wenn es schon zu Problemen gekommen ist, - rufen Sie uns an oder machen Sie von unserem Kontaktformular Gebrauch. Sobald eine Meldung von Ihnen bei uns im elektronischen Postfach zu sehen ist, werden wir bei Ihnen zurückrufen und uns in der Folge dann darum kümmern, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
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