Mietrecht - Wohnungseigentumsrecht

Die §§ 549 bis 577a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) befassen sich mit dem Mietrecht zur Vermietung von Wohnräumen. Wir beraten sowohl Unternehmen wie auch private Mandanten in diesem äußerst komplexen Fachbereich. Dazu gehören u. a. Beratungen in Sachen
Mieterhöhung, Kündigung, Räumungsklage und Abmahnungen, um nur einige zu nennen. Wenn in diesen Bereichen, sowohl bei den Vermietern wie auch bei den Mietern Schwierigkeiten auftreten, sollte man nicht lange warten und rechtzeitig anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Dieser Fachbereich beinhaltet ein enormes Konfliktpotential zwischen den Parteien. Besonders für den Mieter, deren Wohnung der Mittelpunkt seines Lebens bedeutet, haben alle Probleme, die das Mietrecht betreffen natürlich eine besondere Bedeutung. Zentraler Bestandteil aller Streitigkeiten ist in der Regel der Mietvertrag. Es die unterschiedlichsten Vertragsgestaltungen. - wie z. B. den befristeten und den unbefristeten Mietvertrag, den Untermietvertrag, den Dauermietvertrag, oder auch den Vertrag, der das Wohnrecht auf Lebenszeit regelt. Hier sind nicht alle Versionen benannt worden.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass vor der Unterzeichnung eines Vertrages dieser einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen ist. Oft sind später aufkommende Probleme im Detail verborgen und nur von einem Juristen erkennbar.

Bei Auseinandersetzungen geht es oft um eine Mieterhöhung, die vom Mieter als nicht nachvollziehbar angesehen wird. Hinzu kommt der in Deutschland recht problematisch anzusehende Wohnungsmarkt. In immer mehr Städten kommt die Mietpreisbreme zur Anwendung. Danach haben sich die Vermieter bei der Neuvermietung von Wohnungen an die ortübliche Vergleichsmieter zu orientieren. Es gibt es hier auch Ausnahmen. Neubauwohnungen sind z. B. von der Vergleichsmiete ausgenommen. Das gilt auch für Sozialwohngen, die preisgebunden sind. Auch bei einer modernisierten Wohnung gilt der Ausnahmefall.
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt können wir hier nur einen kleinen Teil von auftretenden Problemen erwähnen. Nicht selten spielen auch die Betriebskosten, die Kaution, Schönheitsreparaturen sowie evtl. Tierhaltung Angriffspunkte für auftretende Streitigkeiten.
Wenn Sie ein Problem haben, rufen Sie uns an, - oder machen Sie Gebrauch von unserem Kontaktformular.

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