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Familienrecht, Scheidung, Kindschaftsrecht

Das Familienrecht ist Teilgebiet des Zivilrechts, das u. a. die Rechtsverhältnisse in Sachen Scheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, das Güterrecht, die Gütertrennung regelt. Weitere Schwerpunkte sind Ehe- und Partnerschaftsrecht, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, Ehegemeinschaft und Eheverträge, Güberrecht, Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Kindschaftsrecht, Umgangsrecht, Sorgerecht sowie alle Fragen, die den Unterhalt betreffen.Wir haben uns auf dieses Gebiet spezialisiert. Wenn Sie also Fragen haben, welche Scheidung, Partnerschaft, Betreuung oder auch Kindschaftsrecht betreffen, sollten Sie uns anrufen, - oder schildern Sie uns Ihren Fall. Wir rufen Sie dann zurück.