Sind Sie geblitzt worden? - Oder sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem die Rechtslage nicht eindeutig ist?

Haben Sie einen Anhörungsbogen in einem Bußgeldverfahren erhalten, oder haben Sie schon einen Bußgeldbescheid erhalten? Ganz gleich, um welches verkehrsrechtliche Problem es sich handelt, - rufen Sie uns an. Schildern Sie uns Ihren Fall. Das können Sie ganz einfach tun, indem Sie uns Ihren Fall zunächst einmal schildern.
Verwenden Sie dazu unser Kontaktformular. Sie können dort auch Bescheide oder sonstige Dokumente als Datei anhängen und uns auf diese Weise zuschicken. Wir kümmern uns dann um Sie und weisen Ihnen zeitnah einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei zu.

Wir werden Sie dann vertreten und das Optimale für Sie herausholen. Achten Sie vor allen Dingen darauf, dass Sie keine Fristen verfallen lassen. Das macht die Angelegenheit dann nicht einfacher.

Sie können uns auch direkt anrufen und sich einen Termin geben lassen. Zögern Sie also nicht, - kontaktieren Sie uns.

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Gerd Eumann • Marcus Hennig
Rechtsanwälte u. Notare
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