Sorgerecht - die Pflicht und das Recht für das Kind zu sorgen

In der Regel haben beide Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder. Dabei steht das Kindeswohl immer im Mittelpunkt. Der Gesetzgeber sagt, dass ein gemeinsames Sorgerecht immer dann besteht, wenn beide Partner zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind, oder nach der Geburt die Ehe schließen, - wenn sie erklären, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen.
Wenn die Partner nicht verheiratet sind und auch keine Sorgeerklärung abgegeben haben, obliegt das Sorgerecht allein bei der Mutter. Besteht trotzdem der Wunsch, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen, muss dies beim Jugendamt oder bei einem Notar öffentlich beurkundet werden.
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Gerd Eumann • Marcus Hennig
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