• Im Grundstücksrecht → Grundstückskaufverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte
• Im Erbrecht → Beurkundung von Testamenten, Testamentsvollstreckungen, gemeinschaftliche Testamente (Berliner Testament)
• Familienrecht → Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Unterhaltsverpflichtungen, Unterhaltsverpflichtungen, Sorgeerklärungen
• Gesellschaftsrecht → Gründungen Körperschaften, Aktiengesellschaften, Satzungsänderungen, Unternehmensumwandlungen, Vereinsregisteranmeldungen
Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge sind Rechtsgeschäfte, bei denen der Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung vorschreibt. Testamente und andere beurkundungspflichtige Verträge müssen nicht unbedingt durch einen Notar entworfen werden. Als Notare sind wir verpflichtet, die Urkundsbeteiligten zu betreuen und in allen juristischen Fragen umfassend zu beraten.
Weitere Notariatstätigkeiten:
• Belastungen von Grundstücken (Grundpfandrechte)
• Betreuungsverfügungen
• Eheverträge
• Generalvollmachten
• Grundstückskaufverträge
• Grundstücksübertragungen
• Gründung von einzelkaufmännischen Unternehmen
• Gründung von Kapital- und Personengesellschaften (AG, KG, OHG, GmbH, UG)
• Handelsregisteranmeldungen
• kindschafts- und Adoptionsrecht
• Partnerschaftsverträge
• Patientenverfügungen
• satzungs-/Gesellschaftsvertragsänderungen (z. B. bei Fragen zur Kapitalerhöhung etc.)
• Scheidungsfolgenvereinbarungen
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Vorsorgevollmachten
• Wohnrecht, Wegerecht (Löschung und Eintragung)
Unsere Aufgaben im Notariat
Die Aufgaben unserer notariellen Tätigkeit bestehen in der Hauptsache in der Beurkundung von Rechtsgeschäften aller Art und von Tatsachenfeststellungen. Das können Beglaubigungen, Wechselproteste und auch Feststellungsurkunden sein. Während wir als Rechtsanwalt die Interessen einer Partei vertreten, sind wir als Notare nicht nur zur Unparteilichkeit, sondern auch zur Unabhängigkeit verpflichtet.