Bei ungerechtfertigter Kündigung - die Kündigungsschutzklage

Sie kann immer dann eingereicht werden, wenn man der Ansicht ist, dass sie ungerechtfertigt ist. Sie ist bei Gericht einzureichen. Dieses wird dann zunächst einmal versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Wenn dies nicht zustande kommt, muss das Gericht entscheiden, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Viele Fälle enden in einem Vergleich, bei dem der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält und die Kündigung akzeptiert.

Grundsätzlich ist eine Kündigungsschutzklage aber immer dann sinnvoll, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung bestehen, oder wenn diese sozial ungerechtfertigt ist. Durch das geltende Arbeitsrecht ist in Deutschland ein Arbeitgeber stark eingeschränkt. Für eine wirksame Kündigung muss schon ein triftiger Grund vorhanden sein.

Vor dem Einreichen einer Kündigungsschutzklage ist zu prüfen, ob Kündigungsschutz besteht und ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Folgende Kriterien können ausschlaggebend dafür sein, ob eine Klage bei Gericht eingereicht werden kann und ob diese Klage dann auch Erfolg hat. Entscheidend ist die Betriebsgröße, die Dauer der Beschäftigung, der Kündigungsgrund und ob eine Sonderregelung (besonderer Kündigungsschutz) greifen kann.

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Gerd Eumann • Marcus Hennig
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