Ehevertrag - Gütertrennung

Im Ehevertrag geben sich die Eheleute bestimmte Regeln auf, vor allem aber im Fall einer Scheidung. Folgende Bereiche werden dabei u a. erfasst:

Wenn kein Ehevertrag vorhanden ist, leben die Eheleute nach deutschem Recht im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, während in einem Vertrag eine andere Form gewählt werden kann, nämlich die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft. Als besonders häufig gilt die Form der modifizierten Zugewinngemeinschaft, bei der festgelegt wird, dass im Falle einer Scheidung der Zugewinnausgleich nicht durchgeführt wird. Auch können bestimmte Vermögensgegenstände ausgenommen werden. Dies kann im Besonderen dann der Fall sein, wenn der Ehepartner ererbtes Vermögen (Unternehmensvermögen) mit in die Ehe bringt.

Auch beim nachehelichen Unterhalt, der in § 1570 ff BGB geregelt ist, können abweichende Regelungen getroffen werden.

Im Versorgungsausgleich geht es um die Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben worden sind. Im Falle einer Scheidung findet der Versorgungsausgleich statt, wenn nicht in einer ehevertraglichen Vereinbarung etwas anderes vereinbart worden ist.

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