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Bereits im Altertum wird die Arbeit in verschiedenen Formen geregelt. Im römischen Recht gab es bereits den Dienstvertrag.

Die eigentliche Arbeitsrechtsgeschichte in unseren Breiten beginnt mit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. In der Industrialisierung im 19. Jahrhundert entwickelten sich zwischen den Vertragspartnern der Jugendarbeitsschutz, das Verbot der Kinderarbeit und das Sozialversicherungsrecht. Beachtlich ist, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1896 diese Entwicklung weiter verfolgte, sondern mit dem sogenannten Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB) einen Austauschvertrag als geregelt ansah, der den Interessen der Privatautonomie entsprach.

Das heutige Arbeitsrecht ist weitreichend. Den Gewerkschaften wurde verfassungsrechtlich die Kompetenz zur Vereinbarung der Lohn- und Arbeitsbedingungen garantiert. Trotz aller rechtlichen Regelungen auf den verschiedensten Gebieten des Arbeitsrechts kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Parteien. Wir haben uns auf diesem Gebiet spezialisiert. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber und Betriebsräte vor den einschlägigen Gerichten. Ständige Fortbildung garantiert, dass wir immer auf dem aktuellen Stand sind.

Wenn Sie also Probleme irgendwelcher Art auf diesem Bereich haben, scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen, bevor in Ihrem Fall neue Fakten geschaffen werden, deren Entwicklung Sie nicht wahrnehmen konnten. Ob es sich dabei um eine Abmahnung, eine Kündigung, einen Arbeitsvertrag, um eine Kündigung, um betriebliches Mobbing, um den Mutterschutz oder um die Elternzeit handelt, - all diese Bereiche liefern oft Gründe zu Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern, die ohne eine anwaltliche Beratung nicht gelöst werden können.